Archiv für die Kategorie ‘0137 Sonderrufnummer’

Hinweispflicht Kosten Telefonnummer

Montag, 16. August 2010

Wer eine Servicenummer für sein Geschäft oder seine Internetseite einrichtet, der sollte sich bei seinem Servicenummernprovider über seine gesetzliche Hinweispflicht informieren lassen. Die Bundesnetzagentur hat bezüglich der Kosten von Servicenummern je nach Rufnummerngasse eine Vorgabe erarbeitet. So müssen bei den kostenlosen 0800 Servicenummern keine Preise genannt werden. Der Verbraucher kann bei 0800 Nummern nicht in eine etwaige Kostenfalle tappen. Dies ist aufgrund der kostenlosen Gebühren nicht möglich. Von daher ist eine Preishinweispflicht für 0800 Rufnummern nicht vorgesehen. Die meisten 0800 Betreiber schreiben ohnehin an ihre 0800 Nummern den Zusatz dazu, dass es sich bei dem Anruf um einen kostenfreien bzw. um einen Freecall Anruf handelt.

Für 0180 Servicenummern gibt es eine Hinweispflicht. Wird die 0180 Nummer veröffentlicht, muss der Betreiber den entsprechenden Preis hinzufügen. Der Anrufer muss erkennen, welche Kosten beim anrufen der jeweiligen 0180 Nummer auf ihn zukommen können. Wir teilen unseren Kunden diesbezüglich den genauen Wortlaut mit. Seit dem 1. März 2010 sind die Höchstgrenzen für Mobilfunkanrufe anzugeben.

Schaltet man eine 0900 Servicenummer für seine Kunden, damit diese schnell und unkompliziert einen Mehrwertdienst nutzen können, dann muss der Preis gleich zweimal angegeben werden. Einmal in Schriftform und einmal via Audio in Form einer Tarifansage. Diese Tarifansage wird von uns beigesteuert. Darum muss sich der 0900 Betreiber also nicht kümmern. Der 0900 Betreiber muss lediglich dafür Sorge tragen, dass er in seiner Werbung einen Tarifhinweis setzt.

Die beliebten 0137 Voting Nummern aus Funk und Fernsehen werden ebenfalls zweimal bepreist. Einmal schriftlich und einmal während des Anrufes selbst. Entweder erfährt der Kunde den Anrufer Tarif vor seiner Stimmenabgabe oder danach. Die Ansage wird von den 0137 Anbietern, also von uns, sichergestellt.

Kosten Sonderrufnummern

Montag, 26. Juli 2010

Sonderrufnummern gehören zu unserem Alltag wie das Bürotelefon und das eigene Handy. Ohne Handy geht doch kaum noch einer aus dem Haus. Außerdem fühlt man sich ohne Handy richtig nackt. Man hat immer das Gefühl, man ist nicht mehr dabei. Obwohl die Langsamkeit auch mal ganz angenehm sein kann. Sonntags mit einem Ruderboot auf dem See ohne Handy, dass kann wirklich sehr erholsam sein. Aber nach ein paar Stunden muss man das Handy wieder anschalten, sonst hat man wieder so ein komisches Gefühl im Bauch, dass man etwas verpasst hätte. Kaum ist das Handy wieder an, trudeln die ersten SMS Nachrichten ein und man ist wieder mitten im Leben. Auf dem Handy werden auch die Anrufe in Abwesenheit angezeigt. Wenn man die Rufnummer nicht erkennt oder wissen will, wer angerufen hat, während man mit seiner Liebsten über den See gerudert ist, der ruft schon mal die ein oder andere Rufnummer zurück. Dumm nur, wenn man eine 0137 Sonderrufnummer erwischt, die derzeit auf vielen Handys zu finden sind und die einer 0173 Handynummer sehr ähneln. Ruft man diese 01377 Vorwahl zurück, hört man ein Dankeschön für die Teilnahme an einer Abstimmung. Ärgerlich. Die Kosten für die 01377 Sonderrufnummer belaufen sich bei einem Euro pro Anruf oder bei fünfzig Cent. Anders sieht es bei den 0900 Sonderrufnummern aus. Hier kann man die Preise selber festlegen. Allerdings hat der Gesetzgeber die 0900 Provider dazu verpflichtet, vor jedem Gespräch eine kostenlose Tarifansage zuschalten. 0180 Sonderrufnummern sind in fünf Gruppen aufgeteilt. Die Kosten für diese Sonderrufnummern liegen alle im unteren Centbereich. Bei 0800 Sonderrufnummern hat man gar nichts, aber auch wirklich nichts zu befürchten. Sämtliche Gespräche auf Sonderrufnummern 0800 sind nämlich immer kostenlos.